Über den Bericht

Vorwort

“Wenn Du schnell gehen willst, geh´allein. Aber wenn Du weit gehen willst, geh´mit anderen zusammen.” (Sprichwort)

Für diesen Bericht über die Kinderrechte in Deutschland haben 101 Organisationen der National Coalition Deutschland über zwei Jahre zusammengearbeitet. Die National Coalition Deutschland wurde 1995 als Netzwerk aus bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen gegründet mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen.

Mit dem hier vorgelegten Ergänzenden Bericht übernimmt die National Coalition Deutschland zum vierten Mal die Verantwortung zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung, der am 4. April 2019 veröffentlicht wurde. Ausgehend von den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes aus dem Jahr 2014 haben 22 Mitgliedsorganisationen die Koordination eines dezentralen Schreibprozesses übernommen und gemeinsam mit anderen Mitgliedsorganisationen Teile des vorliegenden Berichts verfasst – zu Bildung, Gesundheit, Armut sowie zahlreichen weiteren Themen. Allen geht es darum, aus zivilgesellschaftlicher Sicht zu bewerten, wie die Bundesregierung ihre kinderrechtlichen Verpflichtungen sowie die Empfehlungen aus dem letzten Berichtszyklus umgesetzt hat. Darüber hinaus schlugen Mitgliedsorganisationen der National Coalition Deutschland neue Themen vor; viele nehmen dabei direkt Bezug auf den Staatenbericht der Bundesregierung.

Unser Ergänzender Bericht folgt wie auch der Staatenbericht den formalen Vorgaben der Vereinten Nationen zur Berichterstattung, damit beide Berichte parallel gelesen werden können. Beide Berichte sind daher auf die gleiche Weise nummeriert. Die Unterbrechung der fortlaufenden Nummerierung an einigen Stellen weist auf inhaltliche Lücken hin, die wir als Auftrag für unsere Weiterentwicklung verstehen: Je mehr wir wissen, desto mehr Fragen eröffnen sich. Wenn in diesem Ergänzenden Bericht ein Thema nicht erwähnt oder nicht aus zivilgesellschaftlicher Perspektive kommentiert wird, soll das nicht bedeuten, dass es hier keinen Handlungsbedarf gäbe.

Durch gemeinsame Gespräche über die Entwürfe zum vorliegenden Bericht haben wir viel voneinander gelernt und den Reichtum an Wissen und Erfahrung in den Mitgliedsorganisationen der National Coalition Deutschland vermehrt. Die Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Mitgliedsorganisationen wurden gestärkt, das Netzwerk ist gewachsen und auch das gemeinsame Verständnis der Kinderrechte. Der Ergänzende Bericht entstand durch die autonom organisierten Arbeitsprozesse der Mitgliedsorganisationen, zwei Plattformtreffen zur Diskussion mit allen am Schreibprozess Beteiligten, offene Kommentarphasen für alle Mitgliedsorganisationen, sowie die Arbeit der Redaktionsgruppe und der Projektleitung, die dem Text sowohl den letzten Schliff gaben als auch die grafische Umsetzung, die englische Übersetzung und die Verbreitung übernahmen.

Eine der größten Herausforderungen im Ergänzenden Bericht war es, Entwicklungen sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf der Länder- und Bundesebene zu erfassen. Durch das föderale System
liegt die Verantwortung für die Gesetzgebung und die Durchführung nicht immer auf derselben Ebene: So sind beispielsweise Entscheidungen im Bildungsbereich Länderhoheit. Staatenbericht und Ergänzender Bericht beziehen sich jedoch hauptsächlich auf Aktivitäten und Maßnahmen auf der Bundesebene. Auch Wortbedeutungen und die Konstruktion von Altersgruppen stellten die Autorinnen und Autoren vor Herausforderungen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention sind alle Menschen unter 18 Jahren Kinder; 15-Jährige würden sich selbst jedoch eher als Jugendliche bezeichnen. Zusätzlich reicht die in Deutschland auch gesetzlich geregelte Altersgruppe der jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, was weit über den Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention und die Bezeichnung „Kind“ hinausgeht.

Dies sind nur einige wenige Beispiele für das gewachsene Bewusstsein für Diversität und vielfaltssensible Sprache der Mitgliedsorganisationen der National Coalition Deutschland, die sich auch in diesem Bericht abbilden. Wir hoffen, dass wir einen reichhaltigen und vielfältigen Bericht verfasst haben, der zur Wahrnehmung und zur Verwirklichung der Kinderrechte für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland beiträgt.

Zum Schluss noch ein Hinweis auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen am Berichterstattungsprozess, der für die National Coalition Deutschland ein wichtiges Anliegen ist. Deshalb gibt es den Zweiten Kinderrechtereport von Kindern und Jugendlichen, der zusätzlich zu dem vorliegenden Ergänzenden Bericht erscheint: Unbedingt lesen!

Definition Kind

Im vorliegenden 5./6. Ergänzenden Bericht wird an verschiedenen Stellen von “Kindern und Jugendlichen” gesprochen, wenn Menschen unter 18 Jahren gemeint sind. Das Sozialgesetzbuch VIII unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen, Jugendliche sind zwischen 14 und 18 Jahre alt. Wird von “jungen Menschen” gesprochen, ist damit die Altersgruppe von 0 bis 27-jährigen Menschen gemeint. Im vorliegenden Bericht wird wo möglich auf die Begriffe “Minderjährigkeit” und “Volljährigkeit” verzichtet. Eine Ausnahme stellt der feststehende Begriff “unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” dar, der im vorliegenden Bericht verwendet wird, um explizit auf Regelungen im Asyl- und Ausländerrecht zu verweisen.

Definition Inklusion

Inklusion versteht die National Coalition Deutschland als Menschenrechtsprinzip, das unmittelbar verknüpft ist mit dem Anspruch auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Anfangs vor allem auf die UN-Behindertenrechtskonvention bezogen, hat sich das Verständnis von Inklusion geweitet und steht heute für den Abbau struktureller Barrieren, die Teilhabe einschränken oder verhindern. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Die Individualität und die Rechte eines jeden Menschen müssen anerkannt und wertgeschätzt werden, unabhängig von Geschlecht oder Gender, Alter, Herkunft oder Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Bildung oder sozialer Lebenslage, von eventuellen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie sonstigen individuellen Besonderheiten oder sozialen Zuschreibungen.

Migrationshintergrund

Das Statistische Bundesamt definiert Migrationshintergrund wie folgt: „Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländerinnen und Ausländer, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerten. Ebenso dazu gehören Personen, die zwar mit deutsche Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer / -in, (Spät-)Aussiedler / -in oder eingebürgert ist.“ Der „Migrationshintergrund“ wird seit 2016 auf Grundlage des Mikrozensusgesetzes durch 19 Fragen ermittelt. Verschiedene Studien oder Institute wie PISA, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesinstitut für Berufsbildung und auch die gemeinsame Volkszählung der EU 2011 bilden den „Migrationshintergrund“ jedoch mit weniger Fragen. Sie berücksichtigen beispielsweise die Herkunftsländer der Eltern, die zu Hause gesprochene Sprache oder andere Merkmale. Zunächst wurde „Personen mit Migrationshintergrund“ in der Verwaltungs- und Wissenschaftssprache verwendet. Doch seit der Begriff auch in die Umgangssprache eingegangen ist, wird er von manchen als stigmatisierend empfunden, weil damit mittlerweile vor allem (muslimische) „Problemgruppen“ assoziiert werden. Die National Coalition Deutschland verwendet den Begriff „sogenannter Migrationshintergrund“, um einen Bezug zum Staatenbericht herzustellen, obwohl sie sich der als stigmatisierend empfundenen Wirkung bewusst ist. Da in zahlreichen Quelltexten der Begriff nicht Einheitlich nach der Definition des Statistischen Bundesamtes verwendet wird, kann deshalb auch für den Ergänzenden Bericht die einheitliche Verwendung des Begriffs nicht gesichert werden.