8. Maßnahmen

8.g Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen

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Die Förderung der National Coalition Deutschland durch das BMFSFJ erlaubt die Koordination des Ergänzenden Berichts der Zivilgesellschaft. Die Geschäftsstelle konnte über 18 Monate hinweg die Beiträge der 102 Mitgliedsorganisationen sammeln, sichten und in unterschiedlichen Veranstaltungen zur Diskussion stellen. Der Zweite Kinderrechtereport dokumentiert die Einschätzung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention von Kindern und Jugendlichen.

Während des Verfassens des Ergänzenden Berichts kam es jedoch nicht zum inhaltlichen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und dem ressortübergreifenden Stab der Bundesregierung, der unter Federführung des BMFSFJ den Staatenbericht verfasste. Nach der Anhörung der Bundesregierung in Genf wird es unabdingbar, eine Strategie zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die weitere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 21. die National Coalition Deutschland weiterhin finanziell zu fördern, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention aus Sicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu beobachten und zu bewerten und um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an der Berichterstattung an die Vereinten Nationen weiterhin zu gewährleisten;
  • 22. einen Follow-up-Prozess zu planen, um die Empfehlungen des UN-Ausschusses umfassend umzusetzen.
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