8. Maßnahmen

8.d Monitoring-Stelle

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Die Bundesregierung hat die Empfehlung des UN-Ausschusses aus den Abschließenden Bemerkungen 2014 aufgegriffen und im Jahr 2015 eine Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) als befristet finanziertes Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet (Laufzeit bis Ende 2019).

Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention prüft ausschnittsweise die Gesetzgebung auf Bundesebene, teils auf Landesebene, auf Konformität zu den normativen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und deren Zusatzprotokollen. Sie informiert die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure auf Bundes- oder Landesebene, teils auch im kommunalen Raum, über die Vorgaben der Konvention und weist auf deren Kommentare zur Auslegung der unterschiedlichen Artikel der Konvention hin. Bei Umsetzungsdefiziten der UN-Kinderrechtskonvention, auf die die Monitoring-Stelle im Rahmen ihrer Konsultationen mit der Zivilgesellschaft oder mit Kindern und Jugendlichen hingewiesen wird, geht sie diesen nach und initiiert, wenn notwendig, eigene Forschungsvorhaben.

Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst beziehungsweise deren Selbstorganisationen entwickelt die Monitoring-Stelle Handlungsempfehlungen an die Politik, aber auch an die Zivilgesellschaft, verbunden mit dem Ziel, der Verwirklichung der normativen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention näherzukommen. Ihre Erkenntnisse teilt die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention auch mit den unterschiedlichen Vertragsorganen der Vereinten Nationen wie UNICEF und der Global Alliance der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen weltweit.

Die in den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses im Jahr 2014 geforderte Beschwerdestelle zu Kinderrechten gehört nicht zu den Aufgaben der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. Hinsichtlich der Einrichtung einer Beschwerdestelle sind weder die Bundesregierung noch das DIMR aktiv geworden. In Deutschland existiert weiterhin keine unabhängige Institution zur Entgegennahme und Untersuchung von Beschwerden auf nationaler Ebene.

Für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene ist die aktuelle Ausstattung der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention sowohl personell als auch finanziell und hinsichtlich ihrer Befugnisse bei Weitem nicht ausreichend. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention ist weiterhin nicht entfristet, sondern hängt ab vom Jahresplan des Bundesfamilienministeriums, das die Stelle derzeit bis 2019 unterstützt. Eine gesetzliche Grundlage ist hierfür bisher nicht vorhanden. Die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention ist bisher nicht damit beauftragt, dem Bundestag regelmäßig Bericht zu erstatten.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 13. die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich zu verankern und ausreichend auszustatten;
  • 14. dem Bundestag zu empfehlen, von der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu verlangen und diesen öffentlich zu debattieren;
  • 15. die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu ermöglichen und zu befördern.
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