7. Außenpolitik

7.a Entwicklungszusammenarbeit

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7.b Waffenexporte

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seine Anstrengungen verstärkt, Kinderrechten in der internationalen Zusammenarbeit größere Bedeutung beizumessen. Insbesondere die Verabschiedung des ersten Aktionsplans zu Kinder- und Jugendrechten im Jahr 2017 war ein wichtiger Schritt. Allerdings handelt es sich dabei vor allem um eine Zusammenstellung der bereits unterstützten Projekte mit Kinderrechtebezug. Damit wird nicht deutlich, welchen zusätzlichen Beitrag der Aktionsplan zur Sicherstellung von Kinderrechten in der Entwicklungszusammenarbeit leistet. Zudem fehlt ein Monitoringsystem, sodass Fortschritte nicht systematisch erfasst werden. Eine Anbindung des Aktionsplans zum Menschenrechtskonzept des BMZ und zu den Sustainable Development Goals fehlt gänzlich. Auch der für Herbst 2018 angekündigte Zwischenbericht zum Aktionsplan ist im Juni 2019 noch nicht veröffentlicht. Aus zivilgesellschaftlicher Sicht sind Kinderrechte weiterhin keine Priorität in der Strategie des BMZ, obwohl Kinder und Jugendliche mit rund 2,3 Milliarden weltweit in vielen Ländern die Mehrheit der Bevölkerung stellen. Die Förderung der ganzheitlichen Entwicklung der am meisten marginalisierten und vulnerablen Kinder und Jugendlichen sowie ihr Schutz müssen daher in der internationalen Zusammenarbeit Vorrang genießen.

Kinderrechte müssen in bilateralen Regierungsverhandlungen mit Priorität berücksichtigt werden. Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes müssen in die Strategieentwicklung und Prioritätensetzung für Empfängerländer bei der Ressourcenallokation und in bi- und multilaterale Abkommen eingehen. Die Einführung eines Policy Markers für Kinderrechte im Programm- und Projektmanagement des BMZ würde den Einsatz staatlicher Mittel erkennbar machen.

Das Erreichen der Finanzierungszusagen von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) war bis dato nur 2016 wegen der Anrechnungsmöglichkeit der OECD-Kriterien der in Deutschland entstandenen Kosten für Geflüchtete möglich.

Kinder und Jugendliche müssen auch vor Gefahren im Kontext von Projekten und Programmen der staatlichen Zusammenarbeit geschützt werden. Hierfür bedarf es Standards, wie einer Kindesschutz-Policy. Statt die Einführung, wie im Aktionsplan angekündigt, nur zu prüfen, sollten das BMZ und die von ihm beauftragten Durchführungsorganisationen schnellstmöglich eine Kindesschutz-Policy verpflichtend etablieren.

Nicht zuletzt braucht es qualitative Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, damit nicht nur die Projekte und Programme von heute wirkungsorientierter und nachhaltiger gestaltet werden können, sondern auch Demokratien von morgen gefördert werden.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 10. die internationale Zielsetzung einer Finanzierung in Höhe von 0,7 Prozent des BNE im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen und dabei Ausgaben, die im Rahmen der Hilfen für Geflüchtete in Deutschland entstehen, nicht mit einzuberechnen;
  • 11. eine kohärente Gesamtstrategie mit konkreten, operationalisierbaren Vorhaben und Überprüfungsmechanismen, wie einem Indikator für die Mittelverwendung für Kinderrechtsvorhaben, zu entwickeln, um Kinderrechte in der deutschen Entwicklungspolitik und in bilateralen Regierungsverhandlungen konsequent zu verankern;
  • 12. schnellstmöglich eine verpflichtende Kindesschutz-Policy für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die von ihm beauftragten Durchführungsorganisationen einzuführen.
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