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5.d Menschenrechtsbildung

Unverzweckte Freiräume für Kinder und Jugendliche sind wichtige Gelegenheiten, Selbstwirksamkeit zu erfahren, Peers zu treffen sowie freiwillig und ohne Druck kreativ zu sein. Freiräume sind definiert als Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vorgaben, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. Die Möglichkeit, in solchen Räumen aus komplexen Angeboten selbstbestimmt wählen zu können, macht Kinder und Jugendliche handlungsfähig. Je nachdem, wie Freiräume genutzt werden, braucht es dafür jeweils geeignete Orte und Zeitkorridore.

Aufgrund von zunehmender Verzweckung, Termindruck und Vereinnahmung von Kindern und Jugendlichen nehmen Räume für Freizeit und Erholung immer weniger Platz ein. Viele Kinder und Jugendliche kritisieren die hohe Geschwindigkeit und Verdichtung der Lehrpläne an der Schule sowie einen Mangel an Zeit und Räumen zur freien Gestaltung. Die Entscheidungen über das Zeitmanagement von Kindern und Jugendlichen werden nicht immer von ihnen selbst, sondern in erster Linie durch Eltern und die Schule getroffen.

Der Staatenbericht listet viele kulturelle Angebote zur Freizeitgestaltung für junge Menschen auf und die Vielfältigkeit der Angebote wird hoch geschätzt, Freizeitangebote werden im Bericht jedoch kaum unter dem Aspekt der Erholung und Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe gesehen. Es entsteht der Druck bei jungen Menschen, auch die Freizeitaktivitäten möglichst effektiv für die eigene Qualifizierung zu nutzen. Nach der „Health Behaviour in School-aged Children“-Studie kommt die Weltgesundheitsorganisation WHO zu der Feststellung, dass sich rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Industrieländern erschöpft fühlen. Die Zahlen machen deutlich, dass Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung zu kurz kommt.

Im Rahmen des Ausbaus von Ganztagsschulen im Grundschulbereich in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Gefahr der bloßen Beaufsichtigung oder Verlängerung des Unterrichts am Nachmittag. Anstelle von diesen Ansätzen müssen vielmehr freie und nicht verpflichtende Nachmittagsangebote mit Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut werden, um Inklusion, selbstbestimmtes Engagement und Erholung zu fördern.

Das Recht auf sichere und ansprechende Freiräume, die auf Selbstorganisation basieren, ist nicht einfach gegeben, sondern muss durch verbindliche kommunale Strukturen und Rahmen ermöglicht werden. Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schließt auch das Recht auf Privatheit gegenüber den Ein- und Zugriffen anderer mit ein, ebenso wie das Recht, sich nicht beteiligen zu müssen.

  • Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern,
  • 120. junge Menschen stärker in Entscheidungsprozesse zur Nutzung öffentlicher Räume einzubinden;
  • 121. beim Ausbau von Ganztagsschulen die Bedürfnisse und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen stärker zu integrieren. Es bedarf flexibler Lösungen, offener Angebote und auch der Möglichkeit, nicht verpflichtend jeden Tag daran teilnehmen zu müssen. Ganztagsschule ist auch außerhalb des Schulgebäudes in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit möglich und muss insgesamt genügend Zeit und Raum für Selbstorganisation bieten.
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